Bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro ist ab dem 9. August 2021 ein aussagekräftiger Beleg als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag vorzulegen. Dies verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Ihnen und von uns. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen Sie daher unverzüglich einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 EUR überschreitet.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir Sortenankäufe ab einem Betrag von 2.500 Euro künftig nur noch bei gleichzeitiger Vorlage eines entsprechenden Herkunftsnachweises entgegennehmen können.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
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